*** Kehrtwende der EU-Kommission beim sog. „Green Deal“ ***
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU ist in den vergangenen Jahren vollkommen aus dem Ruder gelaufen: Die EU-Kommission hatte mit dem europäischen Lieferkettengesetz und der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine riesige Bürokratiewelle geschaffen, die vielen Unternehmen „die Luft zum Atmen“ abzuschnüren drohte.
Am 20. Januar 2025, dem Tag seiner Amtseinführung, hat der neue US-Präsident Trump mit Schreiben an die Vereinten Nationen das Pariser Klimaabkommen – ungeachtet der formellen Kündigungsfrist von einem Jahr – „mit sofortiger Wirkung“ gekündigt.
Infolgedessen sieht sich offenbar nun auch die EU-Kommission dazu gezwungen, eine Kehrtwende zu vollziehen und zwar sowohl bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch bei dem EU-Lieferkettengesetz. Beides soll deutlich abgeschwächt werden. Insgesamt sollen am 26. Februar 2025 (kurz nach der Bundestagswahl) vier Rechtsakte des sog. „Green Deals“ überarbeitet werden. Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem Lieferkettengesetz soll auch die EU-Taxonomie und der CO2-Grenzausgleichsmechanismus angepasst werden. Denn angesichts der fortdauernden Energiekrise, des auch infolgedessen weiterhin hohen Inflationsdrucks, der zunehmenden Handelsspannungen und der zunehmenden Besorgnis von Unternehmen über die ihnen auferlegten zusätzlichen regulatorischen Belastungen durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung habe die EU-Kommission diese zusätzlichen Berichtspflichten nun zu reduzieren beschlossen, heißt es in dem Entwurf.
Die CSRD – Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet Unternehmen dazu, darüber Bericht zu erstatten, inwieweit sie umwelt- und sozialpolitische Ziele der EU einhalten. Seit Beginn des Jahres 2025 gilt die Pflicht für einen größeren Kreis von Unternehmen, wenn sie zwei von drei Kriterien (mehr als 250 Beschäftigte, mehr als € 50 Mio. Nettoumsatzerlöse, mehr als € 25 Mio. Bilanzsumme) erfüllen. Ab 2026 sollte die Nachhaltigkeitsberichterstattung für einen noch größeren Kreis von Unternehmen gelten, wozu es nun aber voraussichtlich nicht mehr kommen wird. Vielmehr sollen die o.g. Schwellenwerte künftig erhöht werden: Nach dem Entwurf soll die Richtlinie künftig für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als € 450 Mio. gelten. Ein Großteil der Unternehmen dürfte daher künftig von der Verpflichtung ausgeschlossen werden.
Wir begrüßen diesen (späten) Sinneswandel der EU-Kommission, zumal mit derartigen Berichtspflichten allein noch nichts für den Umweltschutz gewonnen ist.
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